Wir betreuen und vertreten die Interessen von Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen in allen Belangen des Wohnungseigentums.
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Abgrenzung Sonder-/Gemeinschaftseigentum
- Sondernutzungsrechte
- Instandhaltung
- modernisierende Instandsetzung
- bauliche Veränderung
- Lastentragung und Kostenverteilung
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters
- ordnungsgemäße Verwaltung
- Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage
- Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan
- Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen
Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsbereichs auf diesem Rechtsgebiet dar.
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